Teilnahme­bedingungen BAYERNS BEST 50

Um an dem Wettbewerb BAYERNS BEST 50 teilnehmen zu können, müssen Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Bayern. Die Inhaberin oder der Inhaber ist Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums.

  • Die Inhaberin oder der Inhaber hält mindestens 15 % der Anteile, im Fall einer Aktiengesellschaft mindestens 5 % der Anteile. Gehört die Unternehmerin oder der Unternehmer ausschließlich dem Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium an, ist ein Anteilsbesitz von mindestens 50 % erforderlich.

  • Das Unternehmen besteht seit mindestens fünf Jahren, Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Es beschäftigte mindestens 50 Mitarbeiter in 2023 und in der gesamten Unternehmensgruppe maximal 5.000 Mitarbeiter in 2019.

  • Das Unternehmen konnte in den vergangenen fünf Jahren, d.h. von 2019 bis 2023, den Umsatz und die Zahl der Mitarbeiter steigern. Zudem verspricht die Planung für 2024 eine positive Geschäftsentwicklung.

  • Das Umsatz- und Mitarbeiterwachstum ist vor allem auf organisches Wachstum und nicht überwiegend auf Akquisitionen zurückzuführen.

  • Das Unternehmen verfügt über eine angemessene Eigenkapitalquote und ist aktuell profitabel.

Preisträger der Jahre 2023 und 2022 können sich in diesem Jahr nicht um eine erneute Auszeichnung im Rahmen von BAYERNS BEST 50 bewerben.

    Auswahl
    Die Ermittlung der BAYERNS BEST 50 wird in diesem Jahr von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt und erfolgt nach dem Birch-Index, dessen Kriterien Umsatz- und Mitarbeiter­wachstum sind.

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