
Am 1. März 2012 sind mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung in Kraft getreten.
Neben der Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses im Insolvenzeröffnungsverfahren und der verbesserten Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubiger bei der Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters stehen im Mittelpunkt des Interesses die Einführung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens und Änderungen des Insolvenzplanverfahrens.
Nach dem neu eingeführten sogenannten Schutzschirmverfahren soll sanierungsfähigen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten in Eigenregie einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorzulegen. Während dieser Zeit ist der Schuldner vor möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger geschützt. Voraussetzung ist, dass ein in Insolvenzsachen erfahrener Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigt.
Zusammen mit den Änderungen im Insolvenzplanverfahren, das nun auch Eingriffe in Gesellschafterrechte sowie einen sogenannten debt to equity swap vorsieht, erwarten wir deutlich verbesserte Möglichkeiten für die Sanierung von Unternehmen, vorausgesetzt, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht beraten Sie hierzu gerne.
Wie Sie von der Änderung der Insolvenzordnung profitieren können und wie TPW Ihrem Unternehmen dabei helfen kann, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns. Sprechen Sie uns an.