Sehr geehrte Damen und Herren, 

anbei erhalten Sie unseren TPW-Newsletter Fonds Oktober 2010.

Viel Spaß beim Lesen!

Inhalt
  • Urteil des Finanzgerichts Hamburg: „Erstjahr“ im Sinne des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. beginnt bei neuen Betrieben regelmäßig mit Abschluss des Bau- bzw. Kaufvertrags

  • Beschluss des BFH vom 19. April 2010: Gewerbesteuerpflicht einer Schiffsgesellschaft während der Bauphase

     
  • Tonnagesteuer – neue Entwicklung auf Zypern und in den Niederlanden

  • Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2010: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

Urteil des Finanzgerichts Hamburg: „Erstjahr“ im Sinne des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. beginnt bei neuen Betrieben regelmäßig mit Abschluss des Bau- bzw. Kaufvertrags

Das Finanzgericht Hamburg hat im kürzlich veröffentlichten Urteil vom 02.02.2010 (nrkr) den Begriff des „Erstjahrs“ im Sinne des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. bei neuen Schiffsgesellschaften bestimmt und entschieden, dass hierfür der Abschluss des Bau- bzw. Kaufvertrags maßgeblich sei. Darüber hinaus wurde in dem Urteil entschieden, dass eine KG, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG a.F. bereits einen Veräußerungsvertrag über das im Bau befindliche Schiff geschlossen hatte, die Voraussetzungen der Tonnagesteuer nach § 5a EStG a.F. nicht erfüllt.

>> Zum Artikel

Beschluss des BFH vom 19. April 2010: Gewerbesteuerpflicht einer Schiffsgesellschaft während der Bauphase

Am 19. April 2010 hat der BFH die eingelegte Beschwerde gegen ein bereits am 10. Februar 2009 ergangenes Urteil des Finanzgerichtes Hamburg (Az. 2 K 124/07) zurückgewiesen. Die Revision wurde auch vom Bundesfinanzhof nicht zugelassen und die Entscheidung des FG damit rechtskräftig.

>> Zum Artikel

Tonnagesteuer – neue Entwicklung auf Zypern und in den Niederlanden

Am 29. April 2010 hat das zyprische Parlament der Einführung einer Tonnagesteuer in Zypern zugestimmt. Die von der EU bereits bewilligte Beihilferegelung entspricht im Kern den aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten bekannten Regelungen.

>> Zum Artikel

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2010: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise verfassungswidrig

§ 23 EStG regelte in seiner bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung, dass die Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften dann der Einkommensteuer unterlagen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 2 Jahre betrug. Im Jahr 1999 wurde die Veräußerungsfrist durch das am 31. März 1999 verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auf zehn Jahre verlängert. Die in diesem Zusammenhang verfasste Übergangsregelung des § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG a.F. sah vor, dass von der verlängerten Veräußerungsfrist auch die Grundstücke betroffen waren, bei denen der Veräußerungsvertrag erst im Jahr 1999 und später geschlossen wurde.

>> Zum Artikel

Verantwortlich für den Inhalt:

TPW Todt & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Hensell (RA/StB), Tel. 040 600880-364

Dr. Detlef Laub (RA/StB), Tel. 040 600880-120

Dr. Christian Reibis (WA/StB), Tel. 040 600880-122

 

 

Die Inhalte des Newsletters werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereit gestellten Informationen. Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuerberatung dar. Der Newsletter erhebt außerdem keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu recherchierender steuerlicher Informationsquellen im Internet. Die Auswahl der Informationsquellen, auf die verwiesen wird, unterliegt unserer subjektiven Wertung.

TPW Todt & Partner GmbH & Co. KG Valentinskamp 88 20355 Hamburg
Tel. +49 40 600880-0 Fax. +49 40 600880-201 info@tpw.de
Sie möchten den Newsletter abbestellen: Hier klicken © 2012 Impressum