
Das Regelwerk der IFRS ist für den Anwender auf den ersten Blick ungewohnt, da unterschiedliche Zielsetzungen im Vergleich zum HGB verfolgt werden. Die Regelungen erscheinen teilweise komplex und insbesondere hinsichtlich der Anhangangaben extrem berichtsintensiv. Dennoch interessieren sich zunehmend Unternehmen dafür, einen Abschluss nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.
Neben der Globalisierung der Finanzmärkte sind die Unternehmen in zunehmendem Umfang aufgefordert, auf internationalen Märkten zu agieren. Die Anwendung der IFRS als international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze sind insbesondere für Zwecke der Konzernabschlusserstellung und bei Börsennotierung unerlässlich. Daneben können Unternehmen aufgrund externer Anforderungen gehalten sein, ihren Jahresabschluss nach den IFRS aufzustellen.
Beispielhaft seien hier folgende mögliche Abschlussadressaten genannt:
• Kreditinstitute (Basel II – Rating, ausländische Finanzierung)
• Institutionelle Investoren (insbesondere aus dem Ausland)
• Ausländische Mutterunternehmen
• Ratinggesellschaften
So hat die EU für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den IFRS ab 2005 (spätestens 2007) verpflichtend vorgeschrieben.
Jedoch können auch Einzelunternehmen aus den oben dargelegten Gründen verstärkt gefordert sein, IFRS-Abschlüsse aufzustellen. Auch vor diesem Hintergrund und um eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten, hat das IASB durch die Verabschiedung eines gesonderten Standards (IFRS for Small and Medium-sized Entities) im Juli 2009 auch die – jedoch freiwillige - Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für kleine und mittelgroße Unternehmen geregelt.
Mit unserem laufend speziell geschulten und seit über 10 Jahren im Bereich der IFRS tätigen Kompetenzteam sind wir für unsere Mandanten unterschiedlicher Branchen und Größenordnungen insbesondere in folgenden Bereichen und Schwerpunkten tätig:
Bereiche und Schwerpunkte:
• Durchführung einer grundsätzlichen Kosten- / Nutzenanalyse zur
Einführung der IFRS
• Begleitung des Umstellungsprozesses von HGB auf IFRS
• Praktische Unterstützung bei der Aufstellung von
IFRS-Abschlüssen
• Proaktive Identifikation und Erörterung regulatorischer Neuerungen
sowie Darstellung der Auswirkungen auf Jahresabschluss und
Finanzbuchhaltung
• Prüferische Durchsicht / Prüfung von Monats- und
Quartalsabschlüssen (z.B. für in IFRS Konzernabschlüsse
einzubeziehende Tochterunternehmen)
• Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach IFRS
Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei in der Betreuung börsennotierter Dienstleistungsunternehmen sowie in der Umsetzung der IFRS bei geschlossenen Fondsgesellschaften und kommanditistischen Strukturen.
Roger Hönig
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Britta Martens
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Susanne Martius
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin